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Die gesetzliche Anforderung an Hersteller und Handel, beim Verkauf der Waren in Deutschland eine Garantie-Service-Leistung für mindestens zwei Jahre anbieten zu müssen, bedingt deren Auseinandersetzung mit diesem Thema. Hersteller und Handel (Importeure) gehen bis dato unterschiedliche Wege in der Bewältigung dieser Anforderung an den After-Sales-Service.
Deutlich wird dies im Handel bei einem hochwertigen Produkt und seinem frühzeitigen Preisverfall. Der damit steigende Kostendruck auf After-Sales-Services wird hier sehr deutlich. Um zukünftig wettbewerbsfähig zu bleiben, werden Teile dieser Leistungen ausgelagert. Die EU-Osterweiterung umfasst neben politischen, sozialen und kulturellen Auswirkungen vor allem auch handfeste wirtschaftliche Chancen und Herausforderungen.
Wir verstehen uns als Ihr Partner, wir vertreten Ihre Produkte in Ihrem Namen, neutral und transparent. Für unsere Auftraggeber, die aus dem Import, dem Handel oder der Industrie kommen, entwickeln wir individuelle Lösungen für die Abwicklung von Garantieleistungen. Sie benötigen keine eigenen Ressourcen, sondern nur einen Ansprechpartner für uns.